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   BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B   

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BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B (https://dejure.org/2014,7551)
BSG, Entscheidung vom 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B (https://dejure.org/2014,7551)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - B 12 R 25/13 B (https://dejure.org/2014,7551)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 904/11
  • BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
 
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  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Der Kläger bezieht sich außerdem auf das Senatsurteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris ) und entnimmt ihm, der Senat habe die Möglichkeit zur Ablehnung eines neuen Auftrags als "wesentlich für die Selbständigkeit" angesehen.

    Zwar benennt er das Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris), dessen Grundsätze der Senat in seinem Urteil vom 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris ) bestätigt hat.

    Jedoch befasst er sich nicht damit, dass es für eine indizielle Bedeutung der von ihm hervorgehobenen "Ablehnungsmöglichkeit" oder "Abbruchmöglichkeit" nach dieser Rechtsprechung (allgemein) darauf ankommt, ob ein Dauerrechtsverhältnis vorliegt und dieses am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu bewerten ist oder vielmehr - mangels eines solchen - nur der einzelne (Pflege)Auftrag (vgl BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 24 ff; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 17).

    12 Zur Begründung hebt er hervor, dass das LSG der Verpflichtung zur Ausübung der Pflegetätigkeit in der Wohnung des Pfleglings ein relevantes Kriterium für ein Weisungsrecht entnommen habe, das LSG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 19.9.2002 (L 5 KR 8/02 - Juris) die Bindung einer Lehrkraft an den Ort ihrer Tätigkeit aber (gerade) nicht als für eine Beschäftigung sprechendes Merkmal angesehen und auch der Senat in seinem Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) entschieden habe, dass die Vorgabe gewisser Eckpunkte des jeweiligen Auftrags kein zwingendes Kriterium für eine Beschäftigung sei.

    Er berücksichtigt jedoch nicht, dass der Senat in seinem Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 23) und - nachfolgend - in seinem Urteil vom 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 19) hierzu ausgeführt hat, dass die Vorgabe gewisser Eckpunkte eines Auftrags lediglich keine "entscheidende" Bedeutung für die Annahme eines Weisungsrechts habe bzw dieser Umstand "allein" eine Weisungsgebundenheit im geforderten Sinne nicht begründen könne, die Annahme eines Weisungsrechts aufgrund anderer Umstände jedoch nicht per se (völlig) ausschließe.

    17 Zur Erläuterung weist er darauf hin, dass das LSG "dies nicht als wesentliches Abgrenzungsmerkmal angesehen" habe, nimmt Bezug auf das bereits zitierte Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19.9.2002 (L 5 KR 8/02 - Juris) und hebt hervor, dass der Senat in seinem Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) entschieden habe, dass bei Piloten sogar die Vorgabe der Abflugzeit nicht gegen Selbstständigkeit spreche.

    20 2. Der Kläger macht des Weiteren eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Senats vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) geltend.

    26 3. Der Sache nach hält der Kläger nach alledem (lediglich) die (richterliche) Überzeugungsbildung des Berufungsgerichts für unzutreffend und setzt an deren Stelle seine eigene abweichende Bewertung, die er im Kern darauf stützt, die Verhältnisse lägen hier so wie in dem Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris), in dem der Senat einen Fall des Vorliegens von Selbstständigkeit angenommen habe.

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Zwar benennt er das Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris), dessen Grundsätze der Senat in seinem Urteil vom 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris ) bestätigt hat.

    Jedoch befasst er sich nicht damit, dass es für eine indizielle Bedeutung der von ihm hervorgehobenen "Ablehnungsmöglichkeit" oder "Abbruchmöglichkeit" nach dieser Rechtsprechung (allgemein) darauf ankommt, ob ein Dauerrechtsverhältnis vorliegt und dieses am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu bewerten ist oder vielmehr - mangels eines solchen - nur der einzelne (Pflege)Auftrag (vgl BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 24 ff; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 17).

    Der Kläger setzt sich außerdem nicht damit auseinander, dass die Begründung eines Dauerrechtsverhältnisses oder nur einzelner, gesonderter kurzer Vertragsverhältnisse nach dieser Rechtsprechung keine zwingenden Schlüsse in der einen - Beschäftigung - oder anderen Richtung - selbstständige Tätigkeit - zulässt und Tätigkeiten in diesem (Tätigkeits)Gebiet grundsätzlich sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (vgl BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 17, unter Hinweis auf BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - Juris RdNr 11 mwN).

    Er berücksichtigt jedoch nicht, dass der Senat in seinem Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 23) und - nachfolgend - in seinem Urteil vom 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 19) hierzu ausgeführt hat, dass die Vorgabe gewisser Eckpunkte eines Auftrags lediglich keine "entscheidende" Bedeutung für die Annahme eines Weisungsrechts habe bzw dieser Umstand "allein" eine Weisungsgebundenheit im geforderten Sinne nicht begründen könne, die Annahme eines Weisungsrechts aufgrund anderer Umstände jedoch nicht per se (völlig) ausschließe.

    In seinem Urteil vom 28.9.2011 (B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 19) hatte sich der Senat bereits mit der "zeitlichen Dimension" von Einsatzaufträgen im Rahmen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und Pflegetätigkeiten zu befassen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2002 - L 5 KR 8/02

    Keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für eine VHS-Dozentin

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    12 Zur Begründung hebt er hervor, dass das LSG der Verpflichtung zur Ausübung der Pflegetätigkeit in der Wohnung des Pfleglings ein relevantes Kriterium für ein Weisungsrecht entnommen habe, das LSG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 19.9.2002 (L 5 KR 8/02 - Juris) die Bindung einer Lehrkraft an den Ort ihrer Tätigkeit aber (gerade) nicht als für eine Beschäftigung sprechendes Merkmal angesehen und auch der Senat in seinem Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) entschieden habe, dass die Vorgabe gewisser Eckpunkte des jeweiligen Auftrags kein zwingendes Kriterium für eine Beschäftigung sei.

    17 Zur Erläuterung weist er darauf hin, dass das LSG "dies nicht als wesentliches Abgrenzungsmerkmal angesehen" habe, nimmt Bezug auf das bereits zitierte Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19.9.2002 (L 5 KR 8/02 - Juris) und hebt hervor, dass der Senat in seinem Urteil vom 28.5.2008 (B 12 KR 13/07 R - Juris) entschieden habe, dass bei Piloten sogar die Vorgabe der Abflugzeit nicht gegen Selbstständigkeit spreche.

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Der Kläger setzt sich außerdem nicht damit auseinander, dass die Begründung eines Dauerrechtsverhältnisses oder nur einzelner, gesonderter kurzer Vertragsverhältnisse nach dieser Rechtsprechung keine zwingenden Schlüsse in der einen - Beschäftigung - oder anderen Richtung - selbstständige Tätigkeit - zulässt und Tätigkeiten in diesem (Tätigkeits)Gebiet grundsätzlich sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (vgl BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 17, unter Hinweis auf BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht sowie, dass die Entscheidung hierauf beruht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 13.02.2014 - B 12 R 25/13 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.1999 - L 4 KR 2023/98
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